Im Folgenden greife ich einige der zwingend notwendigen Regelungen bei der Begründung eines arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisses auf und gebe Ihnen eine konkrete Formulierung für die Praxis an die Hand.
Für Ihren – unternehmenseigenen – Mustervertrag sprechen Sie mich bitte an. Ich berate Sie bei der Erstellung und formuliere die notwendigen Klauseln. Ich prüfe dabei ihre individuellen Rahmenbedingungen und Strukturen – denn genau darin sehe ich meine Aufgabe als Anwalt für Arbeitsrecht – mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.
Zu den Formulierungsbeispielen:
Befristete Arbeitsverträge
Eingangs hatte ich das Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverträgen thematisiert.
Achtung: Hier erwartet der Gesetzgeber nicht nur zwingend einen schriftlichen Arbeitsvertrag, hier liegt auch ein großer Fallstrick! Sofern Sie einen Arbeitnehmer befristet beschäftigen wollen, muss dieser vor Aufnahme der Tätigkeit den zugrunde liegenden Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Lassen Sie niemals zu, dass diese Reihenfolge nicht eingehalten wird. Sie riskieren, statt eines befristeten Arbeitsvertrages ein unbefristetes Vertragsverhältnis begründet zu haben!
Formulierungsvorschlag:
XY Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am und ist bis zum X befristet.
Beschreibung des Tätigkeitsbereiches und Versetzungsklausel
Formulierungsvorschlag:
XY Tätigkeitsbereich
Der Mitarbeiter wird als xxx (z.B. Referent für Prozessentwicklung) im Unternehmensstandort xxx eingestellt.
Die Einzelheiten der dem Mitarbeiter übertragenen Aufgaben bestimmen sich nach der diesem Vertrag beigefügten Stellenbeschreibung. Die Stellenbeschreibung ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber kann die Grenzen der vereinbarten Tätigkeit einseitig ändern oder ergänzen.
Das Unternehmen behält sich vor, den Mitarbeiter auch in einer unserer Filialen in gleicher Funktion und unter Beibehaltung seines bisherigen Aufgabenbereichs einzusetzen. Die Versetzung kann vorübergehend oder auf Dauer erfolgen.
Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Unter 3. Arbeitgeberfallen hatten wir das Beispiel nicht rechtsgültig begrenzter Anspruchsfristen genannt.
Mit dieser Formulierung hätte der Arbeitgeber den Zahlungsanspruch vermeiden können.
Formulierungsvorschlag:
XY Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt bei vorübergehender Verhinderung im Sinne des § 616 BGB besteht nicht.