Der Arbeitgeber hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, seine Mitarbeiter zu überwachen oder auszuspionieren. Der Arbeitgeber kann beispielsweise Kameras anbringen, die die Mitarbeiter überwachen.
Technisch möglich ist es auch, Software auf Computern und Laptops zu installieren, die nach einer gewissen Zeit ein Bildschirmfoto des Desktops anfertigen und speichern. Es ist auch möglich, mittels spezieller Software live zu sehen, was ein Mitarbeiter gerade auf seinem Desktop tut.
Bei Fahrern von z.B. LKWs kann der Arbeitgeber GPS-Tracker einbauen, die anzeigen, wo sich der LKW gerade befindet. Technisch ist es auch möglich zu überwachen, wie schnell der Mitarbeiter fährt und wann er Pausen eingelegt hat.
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und will der Arbeitgeber wissen, ob der Mitarbeiter auch zuhause im Bett liegt und sich erholt, kann der Arbeitgeber auch einen Privatdetektiv einschalten. Dieser kann dann überwachen, ob sich der Mitarbeiter auskuriert oder in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit vielleicht für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet.
Zwar sind diese Möglichkeiten durch den heutigen Stand der Technik alle problemlos und ohne Wissen des Mitarbeiters möglich, doch rechtlich zulässig sind die meisten Maßnahmen generell nicht.