In einigen Fällen entfällt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte. Neben dem Alter und dem Anspruch auf Abfindung zählen auch andere Leistungen wir Entschädigungszahlungen bzw. Leistungen aus einem Sozialplan dazu. Allerdings müssen Arbeitgeber auch hier besondere Voraussetzungen beachten.
Dazu gehört, dass sie dem schwerbehinderten Arbeitnehmer die Absicht, ihn zu kündigen, rechtzeitig mitgeteilt haben und dieser bis zum Ausspruch der Kündigung nicht widersprochen hat.
Wollen Sie eine Kündigung schwerbehinderter Menschen aus sogenannten Witterungsgründen vornehmen, entfällt der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter immer dann, wenn Sie ihren schwerbehinderten Mitarbeiter erneut einstellen, sobald die Arbeit wieder aufgenommen werden kann.
Eine besondere Situation, die zum Verlust des Kündigungsschutzes führt, ist neben dem fehlenden Nachweis der Schwerbehinderung auch dann gegeben, wenn aufgrund fehlender Mitwirkung des schwerbehinderten Mitarbeiters keine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt werden kann.