Eine Kündigung ist unwirksam, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bricht sich ein Taxifahrer beispielsweise einen Arm, so ist es ihm während seiner Erkrankung nicht möglich, seine betrieblichen Aufgaben zu erfüllen.
Ist die Prognose auf eine vollständige Genesung jedoch gut, so gilt die Erkrankung nicht als Kündigungsgrund.
Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei beispielsweise Nachweise sammeln, die vor dem Arbeitsgericht belegen, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Kündigung nicht erfüllt sind.
Zudem sind auch Kündigungen von Menschen mit Behinderungen oftmals unwirksam. Um eine behinderte Person zu kündigen, bedarf es der Zustimmung des Integrationsamts.
Eine Krankheit, die nichts mit der Behinderung zu tun hat, kann jedoch durchaus ein veritabler Kündigungsgrund sein.