Whistleblowing, also das Aufdecken von Missständen oder Fehlverhalten innerhalb eines Unternehmens durch Mitarbeiter, hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat die deutsche Regierung die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern und Hinweisgebern in deutsches Recht umgesetzt und damit den geltenden rechtlichen Rahmen geschaffen.
Dieser schützt natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld dieser Informationen über Verstöße erlangt haben und diese offenlegen wollen vor Benachteiligungen. Ebenso verpflichtet es Unternehmen dazu, geeignete Maßnahmen zur Meldung und Untersuchung solcher Vorfälle einzurichten.
Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen, sowohl intern als auch extern. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Unterschiede. Die Bedeutung und Umsetzung der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und wie ich Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann, werden wir uns detailliert ansehen.