Die Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die er an den gekündigten Arbeitnehmer zahlen kann, aber nicht zahlen muss.
1. Betriebsbedingte Kündigung: Die Abfindung als freiwillige Leistung des Arbeitgebers
Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, ist die betriebliche Kündigung oftmals mit einer Abfindung verbunden. Sie soll den Arbeitnehmer im Rahmen einer gütlichen Einigung zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen bewegen. Die Abfindung ist kostengünstiger als ein durch die Kündigungsschutzklage ausgelöster Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht. Es lohnt sich also, mithilfe eines Rechtsanwalts bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung auszuhandeln.
2. Betriebsbedingte Kündigung: Wann ist eine Abfindung Pflicht?
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, für eine betriebsbedingte Kündigung eine Abfindung zu zahlen:
– Mitarbeiter erhalten im Falle ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen grundsätzlich eine Abfindung (Gewohnheitsrecht).
– Im Tarifvertrag wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
– Die Zahlung einer Abfindung ist Bestandteil der Betriebsvereinbarung.
– Im Sozialplan ist die Zahlung einer Abfindung vorgesehen.