Im Hinblick auf die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrages in der Schwangerschaft ist zwischen dem vertraglich vereinbarten Vertragsende und einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu unterscheiden.
Das Auslaufen des Vertrages wird durch eine Schwangerschaft nicht beeinflusst oder verhindert. Wenn die Vertragsbeendigung vor oder in die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes fällt, erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiträume (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) von ihrer Krankenkasse.
Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der gesamten Schwangerschaft und innerhalb von vier Monaten nach der Geburt jedoch auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht möglich, da Arbeitnehmerinnen während dieser Zeit ein besonderes Kündigungsschutzrecht genießen.
Ausnahmen von diesem erweiterten Kündigungsschutz sind bei Betriebsstillegungen, Insolvenzen sowie groben Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin möglich. Sie erfordern jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Voraussetzung dafür, dass der erweiterte Kündigungsschutz auch bei befristeten Arbeitsverträgen greift, ist natürlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis hat.
Falls Sie Ihren Arbeitgeber bisher nicht über Ihre Schwangerschaft informiert haben, können Sie Ihr Recht auf erweiterten Kündigungsschutz auch nachträglich innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens geltend machen.