Die fristlose Kündigung bedeutet das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Das ist eine einschneidende Maßnahme, die gut überlegt sein will. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt auch weiterhin nicht, können Sie das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber vorher abmahnen.
Voraussetzung ist auch, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts erheblich in Verzug geraten ist. Trotz der fristlosen Kündigung haben Sie weiterhin Anspruch auf Schadenersatz.
Er umfasst den Ersatz der entgangenen Lohnzahlung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Mit Verhandlungsgeschick erhalten Sie auch eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust.
Es sind zahlreiche Maßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt.
Da fällt es nicht leicht, die richtige Maßnahme zu ergreifen.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, der über die erforderliche Rechtssicherheit und das nötige Verhandlungsgeschick verfügt, damit der Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausfällt.
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen können!