Wenn Sie im Krankheitsfall abgemahnt werden, hängt das richtige Verhalten von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten Sie erst einmal ruhig Blut bewahren und nicht übereilt oder emotional spontan auf die Abmahnung reagieren.
Prüfen Sie die Anschuldigungen in der Abmahnung genau und planen Sie dann das weitere Vorgehen.
Ist die Abmahnung berechtigt und droht noch keine fristlose Kündigung, sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber in schriftlicher Form entschuldigen.
Falls in Ihrem Betrieb vorhanden, können Sie auch Kontakt zum Betriebs- oder Personalrat für eine Vermittlung aufnehmen.
Bei unberechtigter Abmahnung oder wenn eine Kündigung droht, sollten Sie in jedem Fall Kontakt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.