Bei Aussicht auf ihre Kündigung stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob und wie sie bestmöglich ihre Abfindung verhandeln können. Schließlich unterstützt eine Abfindung einen guten Neustart nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Diese zu erhalten, ist jedoch keine Selbstverständlichkeit, auch wenn viele Arbeitnehmer von einem Abfindungsanspruch überzeugt sind. Es besteht kein genereller Anspruch, außer die Abfindung ergibt sich aus einem Sozialplan oder dem Tarifvertrag. Bei leitenden Angestellten kann sich die Abfindung auch aus dem Auflösungsantrag des Arbeitgebers ableiten.
Dennoch zahlen viele Arbeitgeber beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers eine Abfindung. Dahinter steckt die Überlegung, dass es bei einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht oft zu langen Kündigungsschutzprozessen kommt. Die dabei zugesprochene Summe kann zudem höher sein als die freiwillig bezahlte Abfindung.
Viele Unternehmen scheuen daher diese Risiken und bieten ihren Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag an. Dieser sieht eine entsprechende Abfindung vor, wenn der Mitarbeiter im Gegenzug auf sein Klagerecht verzichtet.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, wenn Sie Ihre Abfindung verhandeln wollen.